siehe Monatsplan / Termine

Beurlaubung

Aus wichtigen Gründen kann der Klassenlehrer einen Schüler bis zu zwei Tage Urlaub gewähren. Die Beurlaubung von Schülern unmittelbar vor oder im Anschluss an Ferien oder Feiertagen ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Begründete Anträge sind von den Erziehungsberechtigen schriftlich beim Schulleiter zu stellen (4 Wochen vor dem Termin). Über den Antrag wird unter Berücksichtigung pädagogischer Gesichtspunkte entschieden.