Hilfe  und  Unterstützung

Elterninformation über Zuwendungen für sozial benachteiligte Familien

 

 

1. Übernahme der Betreuungskosten für bedürftige Kinder der Klassen 1 - 4 durch den
Landkreis:

 

Die Übernahme der Betreuungskosten können alle Kinder aus Familien in Anspruch nehmen,
die mindestens eine der folgenden Sozialleistungen erhalten:

  • Kindergeldzuschlag nach § 6 ades Bundeskindergeldgesetzes 
  • Arbeitslosengeld" nach dem SGB 11
  • Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung nach dem SGB XII 
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz
  • Übernahme des Kindergartene!ternbeitrages nach dem 5GB VII für ein
  • Geschwisterkind

Wenn Sie eine solche Leistung aktuell erhalten, geben Sie Ihrem Kind bitte eine Kopie des
Leistungsbescheides zusammen mit dem Antrag auf Schnupperbetreuung in einem
geschlossenen Umschlag mit der Aufschrift "z. H. Schulleitung - Betreuung" mit in die
Schule. Das Kind wird dann in die Liste der Berechtigten aufgenommen und hat ab sofort
Anspruch auf die kostenlose Teilnahme am Betreuungsangebot.

 

Teilnahme an der Ermäßigung Mittagessen:

 

Für das warme Mittagessen werden die Kosten ebenfalls vom Landkreis übernommen. Die
Familie tritt gegenüber dem Essenslieferanten in Vorleistung (per Bankeinzug) und kann sich
den fälligen Betrag über einen Antrag beim Jobcenter, Sozialamt oder der Familienkasse
erstatten lassen.

 

 

Teilnahme am Bildungspakete

 

Hier werden Zuschüsse zu folgenden Bereichen gewährt:

  • Kultur, Sport, Mitmachen
  • Schulbedarf und Ausflüge
  • Lernförderung
  • Schulbeförderung

Die AntragsteIlung erfolgt ebenfalls beim Jobcenter, Sozialamt oder der Familienkasse.
Quittungen und Bestätigungen dazu erhalten Sie von der Schulleitung oder vom

Förderverein.

Sie sind verpflichtet, unaufgefordert jede Änderung Ihrer Ansprüche unverzüglich der
Schulleitung zu melden.